REDUZIERTE DIENSTWAGEN-BESTEUERUNG FüR E-AUTOS: 0,25-%-REGEL SOLL AUCH FüR TEURERE AUTOS GELTEN

Wer ein E-Auto als Dienstwagen fährt, zahlt einen stark reduzierten Steuersatz. Das gilt bisher nur für Modelle bis 60.000 Euro. Die Bundesregierung will das ändern und die Bemessungsgrundlage stark anheben.

Es ist ein komplizierter Gesetzentwurf mit einem entsprechend komplizierten Namen, den sich die Bundesregierung da ausgedacht hat: Hinter dem "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" verbergen sich viele kleine Änderungen bereits bestehender Gesetze. Auf 246 Seiten legt die Ampelkoalition in diesem einigermaßen kurz "Wachstumschancengesetz" genannten Entwurf dar, wie sie mit Anpassungen auf steuerlicher Seite "die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen verbessern" möchte.

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Mittendrin in vielen Worten und Tabellen versteckt sich auf den Seiten 120 und 121 ein Passus, der für die Fahrerinnen und Fahrer von Dienstwagen sowie Flottenbetreiber und Autohersteller besonders interessant sein dürfte. Es geht um eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes (EStG), und zwar konkret um Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 EStG. Darin wird geregelt, wie privat genutzte Dienstwagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil besteuert werden, sofern diese kein Fahrtenbuch führen. Und welche Vorteile Nutzerinnen und Nutzer von rein elektrisch angetriebenen Autos sowie Plug-in-Hybriden genießen.

0,25-%-Regelung auch für 80.000-Euro-Autos?

Zuerst der Status quo: Wer privat einen Dienstwagen mit reinem Verbrenner-, Mild- oder Standard-Hybridantrieb fährt, diesen privat nutzt und kein Fahrtenbuch führt, zahlt monatlich pauschal einen Prozent von dessen Brutto-Listenpreis als Steuer auf den daraus resultierenden geldwerten Vorteil. Daher kommt die gebräuchliche Bezeichnung "Ein-Prozent-Regelung". Der Steuersatz sinkt auf 0,5 Prozent, wenn es sich beim Firmenwagen um einen Plug-in-Hybriden oder ein Elektroauto handelt. Bei reinen Stromern geht es sogar noch günstiger: Liegt dessen Brutto-Listenpreis bei maximal 60.000 Euro, müssen nur 0,25 Prozent an Steuern gezahlt werden.

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In Bezug auf ausschließlich elektrisch angetriebene Dienstwagen (gemeint sind sowohl Batterie- als auch Brennstoffzellenfahrzeuge) scheint der aktuellen Bundesregierung die Bemessungsgrundlage für die 0,25-Prozent-Besteuerung inzwischen allerdings zu niedrig angesetzt zu sein. Deshalb will sie den als Grundlage dienenden Brutto-Listenpreis im Rahmen des "Wachstumschancengesetzes" von 60.000 auf 80.000 Euro anheben. Dies soll die "Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität" steigern und "die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht" abbilden. Damit würden künftig teurere E-Autos als Dienstwagen attraktiver.

Kritik an den Plänen

Beschlossen ist das allerdings noch nicht. Nach ersten Anhörungen und Beratungen muss der Gesetzentwurf nun die üblichen Instanzen durchlaufen. Umwelt- und Sozialverbände kritisieren die Pläne der Bundesregierung und fordern deren Stopp während des Gesetzgebungsverfahrens, weil sie falsche Anreize setzen und soziale Ungerechtigkeit ausbauen würden.

Hinweis: In der Fotoshow präsentieren wir Ihnen die aktuell absatzstärksten Elektroautos auf dem deutschen Markt.

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2023-11-16T09:20:16Z dg43tfdfdgfd