ÜBERSICHT GARANTIE UND GEWäHRLEISTUNG: SO LANGE GILT DIE GARANTIE FüRS MOTORRAD

Einige Motorradhersteller bieten Garantien über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Zumindest bezüglich der Laufzeit. Eine aktuelle Übersicht über die Garantielaufzeiten der Motorradhersteller.

Wenn das neue Bike plötzlich einen Schaden hat, obwohl es nur ganz normal gefahren wurde, ist das ärgerlich. Zum Glück gibt es die Gewährleistung, mindestens 2 Jahre. Darüber hinaus gibt es bei einigen Marken Garantien mit unterschiedlichen Laufzeiten. MOTORRAD hat hierzu eine aktuelle Übersicht zusammengestellt.

Gewährleistung und Garantie der Motorradhersteller (Stand Juli 2023):

  • Aprilia: 2 Jahre Garantie
  • Benelli: 2 Jahre Gewährleistung
  • Betamotor: 2 Jahre Garantie
  • BMW: 3 Jahre Gewährleistung, 5 Jahre Garantie für Akkus
  • Brixton: 2 Jahre Garantie
  • CFMoto: 4 Jahre Garantie
  • Ducati: 2 Jahre Garantie
  • Energica: 2 Jahre Garantie
  • Fantic: 2 Jahre Garantie
  • GasGas: 2 Jahre Garantie
  • Harley-Davidson: 4 Jahre Garantie
  • Honda: 2 Jahre Garantie
  • Hyosung: 2 Jahre Gewährleistung
  • Husqvarna: 2 Jahre Garantie
  • Indian: 5 Jahre Garantie (Scout und FTR: 2 Jahre Garantie)
  • Kawasaki: 4 Jahre Garantie
  • KSR Motors: 2 Jahre Garantie
  • KTM: 2 Jahre Garantie
  • Mash: 3 Jahre Garantie
  • Moto Guzzi: 2 Jahre Garantie
  • Moto Morini: 3 Jahre Garantie (auf ausgetauschte Ersatzteile 2 Jahre)
  • MV Agusta: 4 Jahre Garantie (ab 2023, plus unbefristete Pannenhilfe)
  • QJ Motor: 3 Jahre Garantie
  • Rieju: 2 Jahre Garantie
  • Royal Enfield: 3 Jahre Garantie (inklusive Pannenhilfe)
  • Suzuki: 4 Jahre Garantie ("Suzuki Pro Garantie" in Deutschland seit 1. Juli 2023 für Motorräder und Roller ab 300 Kubik bis 80.000 Kilometer)
  • Triumph: 4 Jahre Garantie (in Deutschland und Österreich)
  • Voge: 2 Jahre Garantie
  • Yamaha: 2 Jahre Garantie
  • Zero: 2 Jahre Garantie, 5 Jahre Garantie für Akkus

Gewährleistung vs. Garantie

Gewährleistung

Die Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, ist gesetzlich geregelt und muss von jedem Verkäufer gegenüber den Kunden eingeräumt werden. Dementsprechend kann der Gewährleistungsanspruch auch nur gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden, also beispielsweise nicht gegenüber einem anderen Händler derselben Marke.

Nach den Paragrafen §§ 437, 438 BGB beträgt der gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungszeitraum bei neuen Motorrädern 2 Jahre. In diesen 2 Jahren haftet der Verkäufer für alle Mängel, die nachweislich bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden haben. 2022 wurde die Nachweispflicht des Händlers von 6 auf 12 Monate hochgestuft. Ab dem 12. Monat muss der Käufer allerdings beweisen, dass der Mangel bereits zu diesem Zeitpunkt bestand.

Garantie

Die Garantie ist dagegen das freiwillige Versprechen eines Garantiegebers, dass eine Sache bestimmte Eigenschaften über einen bestimmten Zeitraum behält. Das hört sich erst einmal sehr abstrakt an. Die Garantievereinbarung zwischen Käufer und – aufgepasst – Hersteller beinhaltet deshalb eine genaue Beschreibung, welche Leistungen unter welchen Bedingungen geltend gemacht werden können. Wenn der Hersteller den Mangel nicht anerkennt, kann der Kunde seine gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können, muss das Bike nicht beim Vertragshändler gewartet worden sein.

Bei Motorrädern gilt die Garantie normalerweise auf so ziemlich alle Teile. Vor allem der Motor, das Getriebe und die elektrische Anlage sind häufig Garantiefälle. Verschleißteile sind normalerweise nicht Bestandteil der Garantie. Üblich sind in der Motorradbranche Garantiezeiten, die kaum über die Zeit der gesetzlichen Gewährleistung hinausgehen.

Marken wie Triumph oder Harley-Davidson mit jeweils 4 Jahren Herstellergarantie heben sich hier hervor. Seit Januar 2023 zählt auch Kawasaki zu den Marken mit der erweiterten Garantiezeit: Von bisher 2 Jahren hat Kawasaki auf 4 Jahre aufgestockt. Ebenfalls von 2 auf 4 Jahre wurde ab 2023 die Garantiedauer bei CFMoto erhöht. MV Agusta gibt 4 Jahre Werksgarantie ab Baujahr 2023, dazu unbefristete Pannenhilfe.

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Suzuki bietet in Deutschland seit 1. Juli 2023 ebenfalls 4 Jahre Garantie für alle neu gekauften, straßenzugelassenen Motorräder und Roller ab 300 Kubik. Kleine Einschränkungen für die sogenannte "Suzuki Pro Garantie": Kauf und regelmäßige Wartung müssen bei autorisierten Vertragshändlern erfolgen, und die Laufleistung des betreffenden Fahrzeugs darf 80.000 Kilometer noch nicht überschritten haben.

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In der Garantie-Erklärung von Ducati heißt es: "Die Garantie erlischt, wenn das Motorrad von anderen repariert oder gewartet wird, wie auch beim Einbau von Nicht-Originalersatzteilen. Außerdem deckt die Garantie keine Schäden aus Unfällen, durch Überladung, missbräuchlicher oder fahrlässiger Verwendung."

Ähnliche Formulierungen und Einschränkungen sind in den Garantie-Erklärungen anderer Hersteller zu finden. Beim Neukauf eines Motorrads ist es daher sinnvoll, sich über Garantiebedingungen zu informieren, um (gegebenenfalls bösen) Überraschungen vorzubeugen. ACHTUNG: Die jeweilige Garantie gilt meist nur für Modelle mit Straßenzulassung, nicht für Wettbewerbsmodelle.

Garantieverlängerung

Bei einigen Marken ist eine Verlängerung der Garantiezeit gegen Aufpreis möglich. Ducati bietet als Beispiel eine Verlängerung von zusätzlichen 12, 24 oder sogar 36 Monaten an – selbstverständlich kostenpflichtig. Bei BMW geht man sogar auf bis zu 10 Jahre Garantieerweiterung, diese Option wird "Service Inklusive" genannt. Auch andere Hersteller wie KTM, Honda und Harley-Davidson bieten Kunden Verlängerungsoptionen an. Hintergrundinfo: Bei einer Garantieverlängerung handelt es sich eigentlich um eine Versicherung, die der Hersteller, der Händler oder der Kunde für das betreffende Fahrzeug abschließt.

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Garantie bei Elektromotorrädern

Das Thema E-Mobilität hat in den letzten Jahren deutlich an Fahrt aufgenommen, und so ist es nicht verwunderlich, dass Garantie und Gewährleistung entsprechend angepasst werden. Hauptsächlich geht es hierbei um die Akkus. Hersteller wie Zero oder BMW gewähren separat 5 Jahre Garantie auf die Akkus. Da dieses Thema immer mehr Raum in unserer Mobilität einnehmen wird, werden in Zukunft weitere Hersteller ihre Garantie hierzu ergänzen.

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