SCHLESWIG-HOLSTEIN: WAFFENVERBOT FüR ROCKER IN OUTLAW MOTORCYCLE GANGS ANGEKüNDIGT

Allein die Mitgliedschaft in einer Motorradgang soll künftig ausreichen: Schleswig-Holstein plant ein pauschales Verbot des Waffenbesitzes für Rockerbanden und beruft sich auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.

Schleswig-Holstein will Motorradrockern allein aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit den Besitz von Waffen verbieten: »Wir haben gemeinsam mit dem Landeskriminalamt ein Verfahren abgestimmt, mit dem nach und nach landesweit gegenüber allen Mitgliedern sogenannter Outlaw Motorcycle Gangs ein individuelles Waffenbesitzverbot verhängt werden soll«, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) dazu der Deutschen Presse-Agentur am Samstag in Kiel.

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Entsprechende Pläne waren am Mittwoch in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses im Landtag vorgestellt worden. Zuerst hatte der »Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag« berichtet.

Nach Ministeriumsangaben sind bereits gegen zwei Mitglieder von Klubs Waffenverbote ausgesprochen worden, weitere Fälle sind in Bearbeitung. Hinzu kommen weitere Waffenverbote, die bereits früher unabhängig von dem neuen Verfahren gegen Rocker ausgesprochen wurden. Mitglieder dieser Klubs, die schon negativ aufgefallen waren, dürfen bereits jetzt keine Waffen besitzen.

Die Waffenverbote sollen nun in enger Abstimmung zwischen Waffenbehörden und LKA gruppenweise gegenüber den Mitgliedern der Rockergruppen ausgesprochen werden. »Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um die Gefahr, die von derartigen Rockergruppierungen ausgeht, zu minimieren und somit die Sicherheit zu erhöhen«, sagte Sütterlin-Waack.

Das generelle Waffenbesitzverbot für Motorradrocker ist möglich nach drei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes: Demnach kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ausnahmsweise allein aufgrund der Gruppenzugehörigkeit einer Person infrage gestellt werden, hieß es weiter. »Bei Mitgliedern von Outlaw Motorcycle Gangs besteht jedoch aufgrund des starken Loyalitätsdrucks und der hohen Gewaltbereitschaft bereits bei Mitgliedern, die bislang nicht negativ in Erscheinung getreten sind, eine hohe Gefahr, dass diese mit Waffen unsachgemäß umgehen.«

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