Die Mobilität befindet sich im ständigen Wandel, im Grunde in allen Bereichen. Beim Antrieb läuft die Umstellung vom Verbrenner- auf den E-Motor. Fahrradfahrer sollen im Gewirr des täglichen Verkehrs endlich bessere Bedingungen erhalten und beim Auto geht es in vielen Details darum, die Fahrt noch sicherer zu machen und Unfälle zu vermeiden. Zahlreiche dieser Neuerungen sind Teil eines langen Prozesses, aber Jahr für Jahr werden auch Verbesserungen in Gesetze gegossen. Der Auto Club Europa, ACE, hat jetzt einen Überblick für 2024 veröffentlicht.
2024 bringt auch das endgültige Aus für die M+S-Reifen, die zwar schon lange nicht mehr produziert werden, bislang bei einer ausreichenden Profiltiefe aber noch verwendet werden durften. M+S stand für Matsch und Schnee. Ab Oktober 2024 gelten dann nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol als wintertauglich, wobei es sich um Winter- oder Ganzjahresreifen handeln kann. Das Alpine-Symbol zeigt einen Berg und eine Schneeflocke. Sollten die Reifen über eine doppelte Kennzeichnung, also Alpine- und M+S-Symbol verfügen, ist ihr Einsatz weiterhin erlaubt. Ergo: Ihre Winter- oder Ganzjahresreifen müssen über das Alpine-Symbol verfügen! Wer gebrauchte Reifen kauft, sollte ebenfalls unbedingt darauf achten.
Wer trotzdem weiterhin mit Reifen ohne Alpine-Symbol ab Oktober 2024 herumfährt, dem dürfte das übliche Bußgeld drohen, das fällig wird, wenn man mit nicht angepasster Bereifung fährt: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall mit den falschen Reifen steigt das Bußgeld erheblich.
Der ADAC hat Winterreifen auch in diesem Jahr getestet: Den Testsieger können Sie hier kaufen:
Für Familien, die mit ihren Kindern in Nicht-EU-Länder reisen wollen, besteht jetzt Handlungsbedarf: Mit dem Jahresbeginn 2024 endet die unbegrenzte Gültigkeit der bisher verwendeten Kinderreisepässe für Kinder unter 12 Jahren. Sie erhalten auf Antrag einen regulären Reisepass mit Chip. Die Kosten liegen bei 37,50 Euro. Wer den Antrag zu spät stellt, um eine rechtzeitige Passausstellung vor der Reise zu garantieren, kann sich bei der Vertretung des jeweiligen Reiselandes erkundigen, ob die Behörden vor Ort den alten Kinderpass noch anerkennen. In vielen Staaten dürfte es hier Kulanzregelungen geben.
Wer sich im kommenden Jahr einen Neuwagen kauft, erhält eine üppige Ausstattung an Assistenzsystemen. Ab dem Sommer, genauer ab dem 7. Juli 2024, werden nämlich viele technische Helfer zur Pflicht. Dazu zählen ein Unfalldatenschreiber, also eine "Blackbox", ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, ein Notbremsassistent, ein Müdigkeitswarner, ein automatisches Notbremslicht, ein Rückfahrassistent und ein Notfall-Spurhalteassistent.
Während alle Systeme darauf ausgelegt sind, das Fahren sicherer zu machen, dient die Blackbox der Ermittlung des Hergangs, wenn doch ein Unfall passiert. Der Autofahrer muss der Übermittlung der gespeicherten Daten allerdings zustimmen, solange er nicht von einem Gericht zur Herausgabe verpflichtet wird. Verläuft die Tour unfallfrei, werden die Daten automatisch gelöscht.
Zu den neuen Vorgaben gehört auch, dass neue Fahrzeuge eine Schnittstelle besitzen müssen, um später einen sogenannten Alcolock nachrüsten zu können. Dieses Gerät verhindert das Starten des Wagens, wenn beim Fahrer per Atemkontrolle ein zu hoher Alkoholwert festgestellt wird. Es ist also damit zu rechnen, dass später auch der Alcolock und seine Nutzung durch den Fahrer zur gesetzlichen Pflicht werden. Welche Alkohollimits derzeit hinter dem Steuer gelten und welche Bußgelder drohen, erfahren Sie in unserem großen Ratgeberartikel.
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