Wer sich heute dazu entscheidet, ein Elektroauto zu kaufen, spart gegenüber Fahrzeugen mit Verbrenner-Motor deutlich an Abgaben.
Denn E-Fahrzeuge sind momentan für einen bestimmten Zeitraum, längstens jedoch bis 2030, von der KFZ-Steuer befreit:
Die Steuer für ein Elektroauto berechnet sich nach einer sehr simplen Formel, denn das einzige Kriterium, dass Sie beachten müssen, ist das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeugs. Dabei zahlen Sie einen festen jährlichen Betrag pro angefangene 200 Kilo zGG.
Es gibt dabei drei verschiedene Sätze für Elektroautos:
Die ermittelten Summen werden dabei stets aufgerundet. Was das heißt, erklären wir in einem Beispiel.
Ihr Elektroauto wiegt 2.500 kg. Sie fallen damit unter Kategorie zwei, also 6,01 Euro pro 200 kg:
Aber Achtung! Diese Steuersätze gelten nur für Elektroautos, aber nicht für Hybridfahrzeuge.
Die oben angegeben Steuersätze stammen aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (§ 9 Absatz 2 KraftStG). Grundsätzlich gilt, dass Sie bei einem Gewicht bis 3.500 kg nur 50 Prozent der Abgaben zahlen müssen, die für Verbrenner gelten.
Zudem muss der Steuerzahler beim klassischen Auto CO2-Emissionen, Motorart, Hubraum und Erstzulassung mitberechnen. Es gibt also mehr Faktoren, die die KFZ-Steuer beeinflussen und deutlich teurer machen können.
Fall Plug-In-Hybrid: Strom und Bezin
Obwohl für Hybride die Steuerbefreiung nicht greift, sind die Steuern für Plug-In-Hybride in der Regel trotzdem günstiger als für Verbrenner, da die CO₂-Emissionen im Vergleich zu Fahrzeugen mit Benzin- oder Dieselmotor niedriger sind. Der jährlichen Steuerfreibetrag von 30 Euro für emissionsarme Fahrzeuge, die einen maximalen CO₂-Ausstoß von 95 Gramm pro Kilometer aufweisen, bringt hier eine Entlastung. Diese gibt es noch bis Ende 2024.
An zwei Beispielen vergleichen wir verschiedene Modelle und deren Steuerlast:
BMW i4 und 430 Grand Coupé
Modell | Kraftstoff | Grundpreis in Euro | KFZ-Steuer in Euro |
i4 eDrive 40 (250 kW) | Strom | 59.200 | 0 |
430i Gran Coupé (180 kW) | Super Plus | 53.100 | 176 |
420d Gran Coupé (140 kW) | Diesel | 50.500 | 254 |
Mercedes: EQA und GLA
Modell | Kraftstoff | Grundpreis in Euro | KFZ-Steuer in Euro |
EQA 250 Progressive (140 kW) | Strom | 47.541 | 0 |
GLA 250 Progressive (165 kW) | Super | 47.630 | 217 |
GLA 220 d Progressive (140 kW) | Diesel | 47.315 | 291 |
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Bekommt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt und nutzt diesen auch privat, muss der daraus entstehende finanzielle Vorteil als sogenannter "geldwerter Vorteil" versteuert werden.
Bekommen Sie als Beschäftigter vom Arbeitgeber ein Elektroauto als Dienstwagen zur Verfügung gestellt, profitieren Sie - im Vergleich zu einem konventionellen Verbrenner - von einem Steuervorteil. Bei Verbrennern beträgt die Besteuerung 1 Prozent, bei Elektroautos und einigen Hybriden nur zwischen 0,25 und 0,5 Prozent. Nach aktuellem Stand läuft diese Sonderbedingung für E-Autos Ende des Jahres 2030 aus.
Die Voraussetzung ist, dass der Bruttolistenpreis des Elektroautos höchstens 60.000 Euro beträgt. Ist das der Fall, muss der Firmenwagen im Monat nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden. E-Autos, die einen Bruttolistenpreis von über 60.000 Euro aufweisen, werden mit 0,5 Prozent besteuert. Auch für Plug-in-Hybride werden 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Die Voraussetzung bei diesen Fahrzeugen ist jedoch, dass die rein elektrische Mindestreichweite bei 60 Kilometern liegt oder höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer (nach WLTP) ausgestoßen werden.
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